Gründungszuschuss wird Ermessensleistung

Im vergangenen Sommer habe ich hier bereits einen Beitrag zum Gründungszuschuss veröffentlicht, „Strengere Prüfungen für Gründungszuschuss“ war der Titel. Schon letztes Jahr war absehbar, dass die Agenturen für Arbeit Gelder einsparen müssen. Und das auch beim Gründungszuschuss. So war ab Mitte letzten Jahres bereits bekannt, dass die Agenturen den Gründungszuschuss nicht mehr so häufig genehmigten wie zuvor. Ein wichtiger Punkt für die gründungswilligen Arbeitslosen war aber, dass es sich bei dem Gründungszuschuss damals noch um eine Pflichtleistung handelte. Ergo war diese im Zweifelsfall sogar einzuklagen.

Laut einem Artikel des Handelsblatts ist es nun so weit: Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung. Geprüft wurden Gründungsvorhaben natürlich schon, als es sich noch um eine Pflichtleistung handelte, und – wenn man ehrlich ist – ist das auch mehr als sinnvoll. Es gab und gibt eine Menge Menschen, die eine Existenzgründung aus Unwissenheit auf die leichte Schulter nehmen und unvorbereitet gründen wollen.

Nun stellt sich jedoch die Frage, wie Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit das nötige Know-how erlangen sollen, um kompetent über den Gründungszuschuss entscheiden zu können. In den Kommentaren zu dem Handelsblatt-Artikel wird sogar die Befürchtung geäußert, man würde der Bestechung so Tür und Tor öffnen. Ganz Unrecht hat der Kommentator da meines Erachtens nicht, die Frage ist nur, welcher Arbeitslose/Hartz IV-Empfänger ein nennenswertes Bestechungsgeld aufbringen könnte…

Frau von der Leyens Vorhaben wirft zumindest Fragen auf. Sie verteidigt ihren Beschluss unter anderem mit der Aussage, dass sich ebenso viele Menschen ohne den Gründungszuschuss selbstständig gemacht hätten, es handele sich daher bloß um einen „Mitnahmeeffekt“.

Welche Auswirkungen der Beschluss für Franchise-Gründer haben wird, ist unklar. Eine Existenzgründung im Franchising könnte sich aber als vorteilhaft zur Beantragung des Gründungszuschusses erweisen, wie das auch bei einer Kredit-Anfrage der Fall sein kann. Hier sei wiederum die Frage erlaubt, wie gut die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit sich mit Franchising bzw. etablierten Franchise-Systemen auskennen. Und ob sie bereit sind oder überhaupt die Zeit haben, jeden Einzelfall sorgfältig zu recherchieren und sich im Zweifelsfall (oder bei Unkenntnis eines Franchise-Systems) an den Deutschen Franchise-Verband zu wenden.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Ich freue mich auf einen regen Austausch!

Bild: © Eric Gevaert | Dreamstime.com

 

 

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