Burger King vs. Yi-Ko Holding – Eine Zusammenfassung

Burger King Europe kündigt alle Franchiseverträge mit Yi-Ko

Der Rücktritt des Franchise-Nehmers als Geschäftsführer war, wie erwartet, als Konsequenz nicht ausreichend

Im Mai letzten Jahres nahm das Unglück für Burger King Deutschland seinen Lauf. Nach Ausstrahlung der Wallraff-Reportage, in der gravierende hygienische Mängel und Verstöße gegen das Arbeitsrecht bei dem Franchise-Nehmer Yi-Ko Holding festgestellt wurden, überschlugen sich die Ereignisse. Nach kurzer mehrtägiger „Schockstarre“ erklärte Andreas Bork, Geschäftsführer Burger King Deutschland, schließlich die Missstände zu korrigieren. Es folgte zudem der Rücktritt von Ergün Yildiz als Geschäftsführer der Yi-Ko Holding GmbH.

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Endgültige Maßnahme von Burger King Europe

Bereits in unserem Artikel vom 8. Mai 2014 haben wir Zweifel bekundet, ob die Maßnahme des Rücktritts des Geschäftsführers wirklich hilfreich war. Denn Franchise-Kennern war klar, dass diese Maßnahme nur nach außen das Bild vermittelte, Herr Yildiz habe somit nichts mehr mit Burger King zu tun. Tatsächlich blieb er aber Franchise-Nehmer des Fast-Food-Konzerns. Mitte November 2014 folgte trotzdem die fristlose Kündigung des Franchise-Vertrags zwischen Burger King und der Yi-Ko Holding GmbH. In der Pressemitteilung vom 19. November 2014 wird dies wörtlich so begründet:

„Trotz der anfänglichen Erfolge musste BKE (Burger King Europe, Anm.d.R.) feststellen, dass die Yi-Ko erneut gegen die getroffenen Vereinbarungen verstieß. Dies beinhaltete unter anderem, dass der ehemalige Geschäftsführer der Yi-Ko fortwährend Einfluss auf das Tagesgeschäft nahm, dass wiederholt gegen Arbeitsverträge verstoßen wurde und dass die Schichten der Restaurants unterbesetzt waren. Basierend auf den Ergebnissen unserer eigenen Untersuchungen und den wiederholten Verstößen gegen die Vereinbarungen durch die Yi-Ko, hat BKE den Entschluss gefasst, alle Franchiseverträge mit der Yi-Ko mit sofortiger Wirkung zu beenden.“

Bereits Anfang Dezember folgte dann der Insolvenzantrag von Yi-Ko – nicht verwunderlich, da der Franchise-Nehmer seit in Kraft treten der einstweiligen Verfügung nicht mehr von Burger King Deutschland beliefert wurde und auch den Markennamen nicht mehr verwenden durfte. Am 15. Dezember 2014 erfolgte dann die Wiedereröffnung der zuvor geschlossenen Burger King Betriebe und auch die Angestellten konnten laut Pressemitteilung von Burger King dort ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Fazit für andere Franchise-Systeme

Im Blog des Deutschen Franchise-Verbands findet man das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts zum Streitfall Burger King / Yi-Ko Holding. In der Urteilsbegründung des Gerichts wird das „grundsätzliche Fehlverhalten des Franchisenehmers“ festgestellt. Die fristlose Kündigung auf Grund von „imageschädigendem Verhalten“ sei demnach gerechtfertigt. Dieses Urteil ist wichtig für die deutsche Franchise-Wirtschaft, denn es zeigt, dass Franchise-Geber durchaus die Pflicht und das Recht haben, ihre Marke zu schützen und ihre Qualitätsstandards zu sichern.

Man darf aber kritisch anmerken, dass der Franchise-Geber bereits vor Vertragsabschluss in der Pflicht ist, geeignete Franchise-Partner zu suchen und diese entsprechend zu prüfen. Trotzdem kann man natürlich nicht immer den Streitfall im Vorfeld erahnen. Die Vergabe von fast 90 Betrieben an ein und denselben Franchise-Nehmer erscheint jedoch generell gewagt und birgt ein nennenswertes Risiko – wie das Beispiel Burger King deutlich gemacht hat.

 

 

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Ein Kommentar

  • TRUE-FB / Hans-J. Kölln sagt:

    …nicht nur die Vergabe von über 90 Lizenzen auf einen Schlag geht auf das Konto des Herrn Bork, sondern auch die offensichtliche Unkenntnis, wen sich B.K. hier ins Nest geholt hat. Da nützen auch die Krokodiltränen nicht, die Bork in seinen „Es-Tu-Mir-Leid-Videos“ vergießt.
    Franchise: Trau – Schau – Wem ?