Selbständigkeit als Fotograf – mit Unterstützung geht’s bestimmt leichter

Selbständigkeit mit fotostudioDie Selbständigkeit als Fotograf ist ein Traum Vieler! Doch das Risiko ist nicht ganz gering, zumal der Markt gesättigt ist und die Preise sinken. Für eine erfolgreiche Selbständigkeit ist es dann umso wichtiger, sich von der Konkurrenz zu unterscheiden und andere Kunden anzusprechen. Dabei haben viele Fotografen noch nicht über die Möglichkeit einer Franchise-Partnerschaft nachgedacht.

Mein privater Besuch der Foto-Messe Photokina in Köln vor wenigen Wochen hat mich zufällig auf das Franchisesystem yourlook aufmerksam gemacht, welches Fotografen ein interessantes Geschäftskonzept für die Selbständigkeit unter der Marke yourlook anbietet und unter anderem über Messen wie die Photokina Partner suchen. Seit wenigen Tagen testet yourlook auch die Virtuelle Messe des FranchisePORTAL.

Dies war für mich der Aufhänger, mich einmal mit der Idee Selbständigkeit für Fotografen zu beschäftigen, zumal ich als privater Hobbyfotograf den Wunsch nach der Selbständigkeit als Fotograf durchaus nachvollziehen kann.

Jeder darf sich als „Fotograf“ selbständig machen

Fotografie ist ein Handwerk. Ein Handwerk, welches durch Übung, Ausbildung und Weiterbildung erlernt werden muss, um richtig gute Ergebnisse zu erzielen. Jedoch darf sich seit einigen Jahren jeder „Fotograf“ nennen, selbst wenn er keine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.

Zwar ist es durchaus schön, dass es keinen Meisterzwang mehr für diesen Beruf gibt, doch hat diese Entwicklung zusammen mit dem vermeintlich „leichteren Fotografieren“ durch schlaue Digitalkameras auch zu Veränderungen im Markt geführt: Der Markt ist gesättigt, da sehr viele hauptberufliche, nebenberufliche und Hobby-Fotografen ihre Dienstleistungen zu immer günstigeren Preisen anbieten. Bis hin zu Getränke-und-Eintritt-frei Abmachungen. In diesen Markt einzusteigen birgt ein Risiko, im Markt zu bestehen und gutes Geld zu verdienen bedarf neben guter fotografischer Ergebnisse auch einer guten Strategie, ausreichend betriebswirtschaftlicher Kenntnisse sowie weiterer Faktoren wie gutes Marketing oder ein gewisses Maß an Unternehmergeist.

Fotografie und die Selbständigkeit im Franchising

Hier sehe ich auch die Vorteile im Franchising. Denn diese Geschäftskonzepte wurden bereits von anderen Selbständigen an anderen Standorten erprobt und  haben sich bewährt. Nun, wo ich darüber nachdenke, wundere ich mich, dass mir bislang nicht mehr Franchise-Konzepte aus dem Bereich Fotostudios und Eventfotografie begegnet sind. Spontan fällt mir neben yourlook nur das Overhead-Fotosystem ein, welches sich auf die Hochstativ-Fototechnik spezialisiert hat.

Dabei fallen mir gleich mehrere Unternehmer-Bereiche ein, in denen Franchisegeber ihre Franchisepartner unterstützen können. Vorab sei zu erwähnen, dass Franchisepartner nach wie vor selbständige Unternehmer bleiben und ihr eigener Chef sind.

Denkbar wären Einkaufsgemeinschaften für Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien, überregionales professionelles Marketing und Werbung, Schulungen und Unterstützung für neue Techniken und Konzepte, die gegenseitige Vermittlung von Kundenaufträgen aus der jeweiligen Region und nicht zuletzt die Erlaubnis zur Nutzung einer starken Marke, die unabhängig vom Standort für gute und gleichbleibende Qualität steht.

Außerdem steht der Franchisegeber in der Regel bereits während der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite. Dieser kann sicherlich auftauchende Fragen zur Künstlersozialkasse, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Fotostudio-Einrichtung, Finanzierung usw. aufgrund seiner Erfahrung beantworten.

Persönliches Fazit zu Fotografie und Franchise-Selbständigkeit

In jedem Fall bietet eine Selbständigkeit im Franchising Fotografen eine Chance, sich von der Konkurrenz anderer ausgebildeter und nichtausgebildeter Fotografen zu unterscheiden und im Markt durch Franchisegeber-Unterstützung, ein erprobtes Konzept und starkes Marketing zu bestehen. Die Fotografie ist also durchaus eine Branche, für die in meinen Augen das Franchising viele Vorteile bietet, wenngleich dort bei weitem nicht so viele Franchisesysteme vertreten sind, wie beispielsweise in der Gastronomie oder im Nachhilfesektor.

Bild: © Yulia Trunina | Dreamstime.com

 

 

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7 Kommentare

  • Stefan sagt:

    Hallo!
    Erstmal danke für deinen Beitrag!
    Was mich ein wenig stutzig macht ist das du schreibst das sich jeder „Fotograf“ nenn darf. Bis heute morgen dachte ich das auch, habe dann aber gelesen das eine Kollegin bei der IHK nachgefragt und gesagt bekommen hat, das man sich ohne Ausbildung nicht „Fotograf“ nennen darf sondern Lichtbildner, Fotodesigner etc. Die einzige Änderung, die seid der Gesetztänderung in 2004 in Kraft getreten ist, ist, das jetzt jeder auch ohne Ausbildung das Berufsbild des Fotografen ausüben darf. Nennen dürfen sich aber anscheinend immer noch nur diejenigen so, die auch die staatliche Ausbildung absolviert haben.

    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,

    danke für Deine Anmerkung. Nun bin ich kein Experte für die Berufsbezeichnung „Fotograf“, so dass ich Deine Aussage nicht definitiv widerlegen kann. Als ich den Artikel schrieb, habe ich rund um das Thema Fotografie recherchiert und mehrfach diese Aussage gefunden. Am besten, man informiert sich vorab explizit bei ausgewiesenen Kennern.

    Viele Grüße

    Steffen

  • Observer sagt:

    Hallo zusammen,

    hier geht einiges durcheinander. Der Wegfall des sogenannten Meisterzwanges hat erstmal nichts mit der Berufsbezeichnung „Fotograf“ zu tun. Fakt ist, dass „Fotograf“ nach wie vor ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist, der nach den Regeln des Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt wird und nach erfolgreicher Prüfung mit dem Gesellenbrief abschließt. Jeder, der eine berufliche Qualifikation vorgibt, die er in Wirklichkeit nicht hat, ist ein Hochstapler. Darüber dürfte kein Zweifel bestehen.

    Früher war es so, dass man sich als handwerklicher Fotograf (Hochzeit, Passbild, etc). nur dann selbständig machen durfte, wenn man eine Meisterprüfung abgelegt hat. Das war für die Fotografen-Gesellen nach ihrer Ausbildung oft eine kaum zu überwindende Hürde, weil das Ablegen der Meisterprüfung kosten- und zeitintensiv ist. Um hier eine Erleichterung zu erzielen, hat man vom „Meisterzwang“ abgesehen. Mit dem Wegfall des Meisterzwanges wollte die Politik den FOTOGRAFENgesellen den Weg in die Selbstständkeit erleichtern. Das war erklärtes Ziel dieser Aktion.

    Aber zurück zur Berufsbezeichnung Fotograf. Vor allem aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es problematisch, sich als Nicht-Ausgebildeter „Fotograf“ zu nennen. Ich meine damit ausdrücklich die Berufsbezeichnung und nicht die Tätigkeitsbeschreibung (Fotograf ist der, der das Foto macht).

    Was aber geht, um berufsmässig zu fotografieren: Als „Ungelernter“ zur Handwerkskammer gehen und sich als Fotograf in die Handwerksrolle der zulassungsfreien Berufe einzutragen. Die Handwerkskammer bekommt ihre Mitgliedsgebühren und lässt Euch in ruhe handwerklich fotografieren. Das paradoxe: Ich dürft zwar fotografisch tätig sein aber nicht die Berufszeichnung „Fotograf“ führen.

    Eigentlich ja auch logisch: Wenn jeder die Berufsbezeichnung Fotograf führen dürfte, könnte man sich ja auch die Mühe machen und aus der Liste der insgesamt 53 zulassungsfreien Berufe sich über Nacht einen aussuchen, der einem gerade gefällt. Dass das nicht geht, dürfte wohl jedem klar sein. Das ist beim Fotograf genauso.

    Würde man der Logik und den falschen Angaben wie auf wikipedia folgen, wäre ich ab morgen Parkettleger, Raumausstatter, Drucker, Buchbinder oder Urmacher in einer Person. Man stelle sich das mal vor: Ein Bauherr sucht einen Fliesenleger für das neue Haus und schon kommt einer um die Ecke und stellt sich vor „Guten Tag, ich heiße Max Mustermann und bin Fliesenleger“. Was denkt der Bauherr? „Klasse, der hat das bestimmt gelernt und versteht etwas von seinem Handwerk“. Aus Sicht der Handwerkskammer muss sich Max Mustermann nur in die Rolle der zulassungsfreien Berufe eintragen lassen und seinen Pflichtbeitrag entrichten. Alles andere interessiert die Handwerkskammer nicht. Aber aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es Irreführung, einen Beruf vorzugaukeln, den man nicht gelernt hat. Das verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)! Wie soll der Verbraucher den „gelernten“ vom „ungelernten“ Fliesenleger unterscheiden? Seht ihr, genau da liegt das Problem.

    Allen, die berufsmäßig handwerkliche Fotografie betreiben wollen, kann man nur raten: Tragt euch bei der Handwerkskammer ein und nennt euch nicht Fotograf. Das erspart euch teure Abmahnungen. Wer auf die Berufsbezeichnung Fotograf großen Wert legt, sollte einfach eine Ausbildung machen.

  • Markus sagt:

    Das klingt alles irgendwie wahnsinnig kompliziert. Das verstehe ich also so: Fotografie darf ich in jeglicher hinsicht „unternehmen“. Aber als Fotograf muss ich das schon gelernt haben.

    Manchmal wünsche ich mir, das wäre für viele Bereiche so.

  • Dirk sagt:

    Ein komplexes aber immer wieder interessantes Thema, das ich hier als Mindmap aufbereitet habe, um die Zusammenhänge besser darzustellen:
    http://dirkmertens.de/wp/2013/12/22/selbststaendigkeit-als-fotograf-eine-uebersicht-als-mindmap/

  • Oliver sagt:

    Nun ich finde das eigentlich garnicht soooo kompliziert.
    Es ist doch eigentlich ganz einfach, wenn auch im Netz nicht ganz klar kommuniziert.
    Mache ich mich als „ausübender Fotograf“ Selbstständig melde ich ein Gewerbe an. Dort darf ich mich nicht Fotograf nennen sondern Foto-Designer etc… halt einen der freien Berufe.
    Wenn ich dann bei der Innung in die Handwerkrolle eingetragen werde, steht da sehrwohl Fotograf (bei mir auch und das habe ich seinerseits mit der Innung klären wollen und bekam in etwa diese Antwort ) dies bezieht sich jedoch auf die Art der Ausübung, nicht um einen Beruflichen Titel als solchen.
    Sprich, eine Visitenkarte auf der z.B. Fotograf Max Mustermann steht wäre nicht erlaubt,
    Aber z.B. Fotografie Fotodesigner Max Mustermann wäre erlaubt, in beiden fällen aggiere ich als Fotograf …