Ausbeutung & Verdrängung von Wettbewerbern im Franchising? – Kommentare zum Kommentar

Kritik am Franchising

Kommentar über Franchising in der Süddeutschen

Hochkarätige Experten beschäftigen sich mit kritischen Äußerungen zur Vertriebsform Franchising. Was ist dran an der Kritik? Sind Mindestregeln notwendig? Dient Franchising nur der Ausbeutung von Franchisenehmern? Verdient eigentlich nur der Franchisegeber? Werden Wettbewerber systematisch durch Franchising verdrängt?

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über Franchising

Vor kurzem hat die Süddeutsche einen lesenswerten Artikel mit dem Titel „Franchiseunternehmen in Deutschland: Erfolg als Kettenreaktion“ veröffentlicht. Wir berichteten gestern darüber. Unterhalb dieses Artikels findet man einen Kommentar von „steffen007“, der eine häufig zu findende Meinung über die Vertriebsform Franchising widerspiegelt. Dass sich die Aussage auf Backbetriebe bezieht, ist eher Zufall und mit der exemplarischen Beschreibung eines Franchise-Unternehmens innerhalb des Zeitungsartikels zu begründen. Jedoch hört man solche und ähnliche Aussagen immer wieder (von Franchise-Laien oder Kennern der Franchise-Wirtschaft?), so dass es in meinen Augen Sinn macht, sich damit zu beschäftigen und zu schauen, inwieweit an solchen Aussagen tatsächlich etwas dran ist:

moderne schneeballsysteme, sie dienen nur denen, die oben sitzen!
das wachstum beruhrt allein darauf, dass die kleinen (back-)filialbetreiber ihre arbeitskraft über gebühr einsetzen, um die vorgaben des f-gebers zu erfüllen und dabei ein einkommen erzielen, dass dem nettolohn eines angestellten arbeitnehmers entspricht. der reale stundenlohn dürfte weit unter vergleichbaren mindestlöhnen liegen. ansonsten rechnet sich die sache nicht und f-nehmer verlieren ihre existensgrundlage. das meist ohne jegliche soziale absicherung, da das geld für eine private vorsorge in den ersten jahren gar nicht reicht bzw. nicht kalkuliert wird. klappt es mit der filiale nicht, dann haben sie nichts mehr, aber dafür schulden beim f-geber oder der bank! weil sie dann mittellos sind, kommt dann der staat für die sozialleistungen auf oder muss schon während der selbständigkeit zusätzlich SGB II leistungen erbringen.

hinzukommt, dass unter dem label nur industiebackwaren verkauft werden, ohne geschmack und ohne haltbarkeit. über den preis werden private bäcker mit ihrem angebot weiter verdrängt.

prinzip der selbstausbeutung und nah an der scheinselbständigkeit. auch hier gehören gesetzliche mindestregeln her, wenn das wirklich die zukunft sein soll. soziale verantwortung kennt der f-geber nicht!

schöne neue welt, ich brauch sie nicht!

Ist die Kritik am Franchising berechtigt?

Hochkarätige Experten aus der Franchise-Wirtschaft haben sich auf meine Bitte hin mit dieser Kritik beschäftigt. Sind die Vorwürfe der Selbstausbeutung, der Verdrängung von Wettbewerbern und der Ruf nach gesetzlichen Mindestregeln haltbar? Hier die persönlichen Meinungen der Experten, in der Reihenfolge des Kommentareingangs:

Dr. Patrick Giesler: Franchise-Anwalt

Dr. Giesler, Anwalt FranchiserechtMan muss das differenziert sehen.

Mit Franchising lassen sich unterschiedliche Unternehmenskonzepte vervielfältigen. Beispielsweise auch solche für Restaurants, in denen alle Speisen aus frischen Zutaten täglich frisch zubereitet werden (www.vapiano.de oder www.losteria.de). Hier werden sogar die Pastasaucen aus frisch angelieferten Zutaten täglich im Restaurant gekocht – das ist besser als bei manchem „Italiener um die Ecke“, der die Tomatensauce in Eimern anliefern lässt.
Franchising ist eine Vervielfältigungsmethode. Franchising ist nicht der Inhalt dessen, was vervielfältigt wird.

Der Vorwurf, dass die Franchise-Wirtschaft Menschen ausbeuten will, ist absurd. Es gibt eine Reihe von Franchise-Konzepten, die ihre Franchisenehmer zu Einkommensmillionären machen. Bei diesen Konzepten ist natürlich der Kapitaleinsatz entsprechend höher. Das ist ja logisch. Denn man darf nicht übersehen, dann sich auch mittels Franchising die Prinzipien des Kapitalismus nicht überlisten lassen: Ein niedriger Kapitaleinsatz, wie bei einem Backshop, kann keine hohe Kapitalverzinsung nach sich ziehen. Wie soll das auch gehen? Bei einem Backshop handelt es sich um ein Geschäftsmodell, mit dem niemand reich werden kann. Das liegt nicht an dem Franchisegeber. Ein Backshop außerhalb eines Franchisesystems würde auch nicht mehr Gewinn abwerfen. Das wissen auch die meisten Menschen, die Backshops eröffnen.

Klar ist natürlich auch, dass mittels Franchising gelegentlich ziemlicher Unsinn vervielfältigt wird. Es gibt Geschäftskonzepte, die die Welt nicht braucht. Klar ist des Weiteren, dass es auch schwarze Schafe gibt, die die Idee des Franchising für ihre Zwecke missbrauchen. Das ist eine notwendige Begleiterscheinung des Umstandes, dass wir – glücklicherweise – in einer freien Welt leben.
Der Umstand, dass in Backshops typischerweise Industriebackwaren verkauft werden und dass Massenprodukte niemals die Qualität von handgefertigten, individuellen Produkten erreichen können, kann nun wirklich nicht der Franchise-Wirtschaft angelastet werden. Es handelt sich um die überall zu beobachtenden Auswirkungen der Industriegesellschaft und des dazu gehörigen Verbraucherverhaltens. Wir alle haben es in unserer Eigenschaft als Verbraucher in der Hand, diesen Trend zu stoppen. Ich persönlich kaufe mein Brot nur im Bioladen. Aber mir ist auch klar, dass sich das nicht jeder leisten kann.

Dr. Giesler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren spezialisiert auf das Franchiserecht. Er gehört zu den bekanntesten Franchise-Anwälten in Deutschland und leitet die Anwaltsgruppe „Franchising und Vertrieb“. Dr. Giesler ist fast ausschließlich für Franchiseunternehmen tätig und berät bei Systemaufbau, Systemoptimierung, Vertragsgestaltung und bei der internationalen Expansion.

Reinhard Wingral: Vorstand Global Franchise AG

Reinhard Wingral, Global Franchise AGDer Kommentar spiegelt eine politisch sehr sozialorientierte Einstellung wider und unterstellt Franchisegebern grundsätzlich eine Ausbeutungsmentalität und mangelhafte soziale Verantwortung. Die Meinungsfreiheit ist unbestritten ein hohes Gut – leider berücksichtigt der Kommentar hier nicht die tatsächlichen Verhältnisse bzw. verdreht sie gar. Also, der Reihe nach:

  1. Jedes Franchisesystem hat Wachstumsziele und jeder Franchisegeber macht Vorgaben zu elementaren Aspekten des Marktauftritts, der Betriebsorganisation und den Qualitätsstandards. Das macht er aber nicht um den Franchisenehmer zu bevormunden oder zu schikanieren, sondern um seine Existenz im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung zu sichern.
  2. Wer und auf welche Weise hat eigentlich festgestellt, dass die „kleinen Backfilialbetreiber“ ihre Arbeitskraft über Gebühr einsetzen? Diese Behauptung ist nicht haltbar, denn gerade bei den SB- Backkonzepten gibt es eine hohe Anzahl von Franchisenehmern, die aus eigener Motivation innerhalb weniger Jahre die Anzahl ihrer Franchisebetriebe deutlich aufstocken. Im Übrigen belegen regelmäßig wissenschaftlich fundierte Studien, dass ein hoher Anteil der Selbstständigen um bis zu 100 % mehr Arbeitsstunden leisten als Menschen in einem tariflich geregelten Arbeitsverhältnis, aber im Verhältnis zum klassischen Arbeitnehmer nur einen Bruchteil an Krankheitstagen aufweisen.
  3. Richtig ist, dass auch Franchisegründungen eine Anlaufphase haben und das reale Ein-kommen in dieser Zeit mäßig ist. Daher kann der Erfolg einer Gründung nicht auf Grundlage der Zahlen der ersten Monate beurteilt werden. Das ist auch der Grund, warum Businesspläne immer mindestens die ersten drei Geschäftsjahre abbilden, und zwar getrennt nach Rentabilität und Liquidität. Und wenn die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GOP) – die gibt es tatsächlich – erfüllt werden, reduzieren sich die negativen Überraschungen auf ein vertretbares Restrisiko.
  4. Soziale Absicherung: es dürfte sich doch herumgesprochen haben, dass Zahlungen in die Rentenkasse eine negative Rendite ausweisen und die staatlich reglementierten Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun haben. Durch den Schritt in die Selbstständigkeit ergibt sich für den Gründer endlich die Chance, seine soziale Absicherung unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage eigenverantwortlich zu gestalten. Man muss nur mal nachrechnen: Der Betrag der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) liegt bei einem, sagen wir, 40-jährigen Angestellten mit 50.000 Euro Jahreseinkommen bei rund 20.400 Euro, als rund 1.700 Euro im Monat. Wie viel soziale Absicherung kann sich der Selbstständige für dieses Budget leisten? Sehr viel! Aber er kann sich auch für einen Bruchteil davon gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit versichern und sich erst später um seine Alterssicherung Gedanken machen.
  5. Bei einem Scheitern der Existenz bleiben in den meisten Fällen Schulden zurück – das ist richtig. Es ist aber ebenso eine Tatsache, dass viele Insolvenzen nicht durch fehlende Marktchancen verursacht worden sind, sondern die Gründe ausschließlich in der Person des Gründers selbst liegen. Das protzige Auto, ein paar übertriebene Urlauber und der exklusive Lebensstil (man ist ja nun Unternehmer), eine Scheidung, Trunksucht, straffällig werden – alles keine Situationen die etwas mit der Geschäftstätigkeit tun haben, aber zum Crash führen können. Da die Selbstständigen volkswirtschaftlich die absolute Minderheit sind, werden sie auch bei den SGB II- Leistungsempfängern rechnerisch immer die Minderheit bleiben. Die überwiegende Mehrheit der SGB II- Fraktion sind a) ehemalige Arbeitnehmer, die durch unfähige Manager – das reicht vom Mittelstand bis zu den DAX Unternehmen – ihrer beruflichen Perspektive beraubt wurden und b) Menschen die gar nicht gewillt sind, die soziale Hängematte zu verlassen. Das wird in Talkshows zwar gebetsmühlenartig bestritten, entspricht aber nicht dem wirklichen Leben. Zitat eines Kommentars von Tilman Gerwien im Stern vom 12.07.2012: „Lebenskünstler, die wie der Pirat Ponader Sozialtransfers als feste Größe in ihrem Leben eingeplant haben, gibt es viele. Das gilt als cool – macht aber den Sozialstaat kaputt.“ Es sind die vielen Ponaders in diesem Land, die der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen und nicht die relativ wenigen Existenzgründer, die es wirtschaftlich nicht geschafft haben und gestützt werden müssen.
  6. Last, but not least die Backwaren als solche. Wir bedienen uns selbst im Supermarkt, im Baumarkt, am Frühstücksbuffetmodell, an der Tankstelle, beim Klamotten kauft, beim Ticketkauf im Internet usw. Da ist es logisch, auch den Erwerb von Backwaren selbst zu gestalten. Das Wachstum der bekanntesten SB Backwaren Konzepte ist nur möglich, weil der Verbraucher dies so wünscht – und die Entwicklung steht erst am Anfang. Und wenn eine entsprechende Zahl von Verbrauchern sich den traditionellen Bäcker wünscht, müssen wir uns um diese Zunft keine Sorgen machen. Es lohnt sich aber mal darüber nachzudenken, wo die vielen Teigrohlinge ohne erkennbares Geschmacksprofil entstanden sind, die der sogenannte „traditionelle“ Bäcker in den Vorkassenzonen der Supermärkte verkauft.
  7. Fazit: Begriffe wie Selbstausbeutung, der Ruf nach gesetzlichen Mindestregeln oder die Forderung nach sozialer Verantwortung gehören zur verbalen Grundausstattung der Gewerkschaften und der ihnen mental nahestehenden Parteien. Bunte Sprechblasen, die ich nicht brauche.

Reinhard Wingral ist Vorstand der Global Franchise AG. Seit vielen Jahren ist er ein Kenner der Franchise-Wirtschaft und unterstützt unter anderem Unternehmer beim Aufbau von Franchisesystemen.

Torben Leif Brodersen: Geschäftsführer Deutscher Franchise Verband e.V.

Deutscher Franchise Verband e.V.Selbstverständlich habe ich den durchaus differenzierten und guten Artikel in der Süddeutschen Zeitung sowie die sich anschließenden Kommentare gelesen. Lassen Sie mich in Bezug auf den Kommentar folgendes ausführen:

  1. Die Aussagen lassen vermuten, dass es einen persönlichen Hintergrund bzw. persönliche Erfahrungen des Kommentators gibt. Diese dann auf die gesamte Franchise-Wirtschaft oder zumindest die Bäckerei-Anbieter zu übertragen und zu pauschalieren, halten wir für schwierig und auch unangebracht.
  2. Gerade in dem beschriebenen Bereich der (SB)-Bäckereien gibt es hervorragende Beispiele von Franchise-Gründern, die sehr erfolgreich gestartet sind. Hierzu zählt beispielsweise Axel Franzen von BackWerk, der bei der Auszeichnung der Franchise-Gründer des Jahres 2011 den 3. Platz belegt hat.
  3. Die Zufriedenheit von Franchise-Nehmern ist für uns immer ein Indikator für den wirtschaftlichen Erfolg. Bei den DFV-Vollmitgliedern aus der zitierten Branche, die den System-Check inklusive Franchise-Nehmer-Zufriedenheit absolviert haben, sind keine gegenteiligen Erfahrungen und große Unzufriedenheiten bekannt. Im Gegenteil, die Anbieter werden regelmäßig für eine sehr hohe Zufriedenheitsquote ausgezeichnet. Wäre es also so, wie der Kommentator pauschal schreibt, müsste man doch davon ausgehen können, dass die Ergebnisse anders ausgefallen wären. Das trifft aber eindeutig nicht zu.
  4. Es liegen folglich keinerlei Erkenntnisse darüber vor, die die verallgemeinernden Aussagen wie die des Kommentators zuließen. Abgesehen von den vereinzelt vorkommenden Negativ-Beispielen, vor der auch die Franchise-Wirtschaft nicht gefeit ist. Gerade den Wettbewerb im SB-Backbereich würde ich als sehr hoch einstufen. Wer dort als (Franchise-)Anbieter keine Alleinstellungsmerkmale vorweisen kann, verschwindet (so wie bereits geschehen) oder wird zumindest keinen nachhaltigen Geschäftserfolg ermöglichen können.

Torben L. Brodersen ist Geschäftsführer des Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV), Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft. Dieser repräsentiert Franchise-Geber und Franchise-Nehmer und sein Kernanliegen ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten.

 

Ich danke allen Experten für Ihre ausführliche Einschätzung!

S.Kessler

 

 

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2 Kommentare

  • Auch in der Xing-Gruppe „Franchise“ wurde über dieses Thema diskutiert. Einen wertvollen Beitrag von Herrn Bauer möchte ich hiesigen Lesern nicht vorenthalten:

    „Was der Kommentator da abgelassen hat, zeugt von wenig Sachkenntnis und zwar a) bei den Backwaren und b) vom Unternehmertum. Und da vielen Menschen die Sachkenntnis fehlt, halten sich solche Meinungen.

    Zum Beispiel und den Backwaren: Heute arbeitet jeder Bäcker nach der (industriellen) Methode: Teigherstellung > (Tief)Kühlung > Auftauen > Backen > Verkaufen. Und ein Großteil greift auf die Backmischungen von BÄKO & Co. zurück. Ohne diese Maßnahmen wäre es auch einem sog. handwerklichen Bäcker, der mit seinem Meisterbrief wirbt, gar nicht möglich, diese Produktfülle anzubieten, geschweige denn zu einem marktgängigen Preis. Wer das nicht weiß, träumt vom Bäcker aus Max und Moritz, bei dem obendrein die Mühle am Bach klapperte.

    Zum Unternehmertum: Wer heute den Weg in die Selbständigkeit geht, hat eine steinige Zeit vor sich, zu der auch überproportionaler Einsatz und pekuniäre Entbehrungen gehören. Da ist es erst einmal völlig egal, ob es sich um ein Eigensystem, ein Franchise- oder sonstiges Lizenzsystem handelt.

    Das Stand-Alone-Eigensystem erfordert Engagement und Know-how in allen Bereichen. Für eine eigengründende Brötchenverkäuferin bedeutet das, sie muss sich um Laden, Einrichtung und Geräte kümmern, was sie i.d.R. zum ersten Mal und nur einmal machen dürfte. Dazu kommen die Grundsätze des Geschäftsmodells, die Finanzierung, das Marketingkonzept und der passende Name, denn „Brotverkauf Gisela Hintermoser“ steht ziemlich imagelos da. Entsprechend hoch sind die Risiken von Fehlinvestitionen oder Schiffbruch. Bei Franchise- oder Lizenzsystemen sind Name, Geschäftsmodell und der ganze SetUp erprobt vorhanden. Risiko und Administration sind also deutlich geringer.

    In allen Fällen der Selbständigkeit muss man seine Arbeitskraft überproportional einbringen.

    Ein pragmatischer Vergleich: Eine Brotverkäuferin im Vorkassenbereich eines Supermarktes wird brutto (im Mittel) 1.350 € verdienen, das sind netto ca. 1.000 €. Ihre gut 40 Std./Woche und 24 Tage Urlaub wird sie auf Anweisung zwischen 7:00 und 20:00 leisten. Steigern kann sie ihr Einkommen durch einen Zusatzjob auf 400 €-Basis, der ihr ein zusätzliches Engagement von 12 Std./Woche abverlangt – die Fahrerei zwischen den Arbeitsstätten kommt noch dazu, was sie leicht auf 55 Std./Woche bringt.

    Macht sich diese Verkäuferin mit einem Backshop selbständig, dürfte ihr das erst einmal ein Engagement von mindestens 60 Std./Woche abverlangen und der Urlaub wird anfangs ausfallen. Wenn sie dann eine Backwerk, Müllerbrot, Kamps oder ähnliche Filiale betreibt, dürfte die ihr zur Verfügung stehende Marge im eingeschwungenen Zustand bei 5.000 €/Monat oder mehr liegen. Da kann sie sich dann mit zusätzlichen 400 €-Kräften Freizeit „erkaufen“ oder, wenn der Betrieb größer und umsatzstärker ist, Arbeitsplätze anbieten.

    Allerdings darf man dabei eine Sache nicht übersehen: Nicht jeder taugt zum Unternehmer und einige, die darüber klagen, dass ihr Laden nicht so läuft wie angedacht, sollten erst mal in den Spiegel sehen. Aber das ist eine ganz andere Geschichte, vermutlich die älteste überhaupt und genau der Stoff aus dem solche Fabeln wachsen, nämlich „viel Arbeit und wenig Lohn“.

    Grüße aus Bayern, von einem, der auch mehr als 40 Stunden arbeiten darf – eigentlich schon immer – irgendetwas mache ich falsch, nur den Schuldigen muss ich wohl noch finden.

    Hans-Peter Bauer „

  • Christian Hinrich sagt:

    Zitat:
    „moderne schneeballsysteme, sie dienen nur denen, die oben sitzen!
    das wachstum beruhrt allein darauf, dass die kleinen (back-)filialbetreiber ihre arbeitskraft über gebühr einsetzen, um die vorgaben des f-gebers zu erfüllen und dabei ein einkommen erzielen, dass dem nettolohn eines angestellten arbeitnehmers entspricht. der reale stundenlohn dürfte weit unter vergleichbaren mindestlöhnen liegen. ansonsten rechnet sich die sache nicht und f-nehmer verlieren ihre existensgrundlage. das meist ohne jegliche soziale absicherung, da das geld für eine private vorsorge in den ersten jahren gar nicht reicht bzw. nicht kalkuliert wird. klappt es mit der filiale nicht, dann haben sie nichts mehr, aber dafür schulden beim f-geber oder der bank! weil sie dann mittellos sind, kommt dann der staat für die sozialleistungen auf oder muss schon während der selbständigkeit zusätzlich SGB II leistungen erbringen.

    hinzukommt, dass unter dem label nur industiebackwaren verkauft werden, ohne geschmack und ohne haltbarkeit. über den preis werden private bäcker mit ihrem angebot weiter verdrängt.

    prinzip der selbstausbeutung und nah an der scheinselbständigkeit. auch hier gehören gesetzliche mindestregeln her, wenn das wirklich die zukunft sein soll. soziale verantwortung kennt der f-geber nicht!

    schöne neue welt, ich brauch sie nicht!“

    Zitat Ende!!!!!!

    Soweit die Ausgangslage noch einmal zur Erinnerung.

    Die Kritik hier geäußerte Kritik ist weder verallgemeinernd noch manipulativ. Ganz im Gegensatz der Nachfolgenden Interessenvertreter, bei denen man immer die Frage stellen sollte wessen Standpunkt hier und aus welcher eigenen Interessenlage vertreten wird.

    Der ständig bei Kritik von Interessenvertretern beklagte angebliche Mißbrauch der Meinungsfreiheit, hier wiederum versteckt geäußert ist heuchlerisch!

    Ich zitiere:
    “ Die Meinungsfreiheit ist unbestritten ein hohes Gut – leider berücksichtigt der Kommentar hier nicht die tatsächlichen Verhältnisse bzw. verdreht sie gar.“ Zitat Ende!!!!

    Es wird immer ausschließlich bei kritische Bemerkungen hinterfragt, ob diese durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit rechtliche gedeckt sind.
    Von Interessenvertretern gemachte, einseitige Darstellungen, Lobhudelei, angebliche Interviews, die eigentlich versteckte Werbung sind werden hingegen nie in Frage gestellt, sondern sind als Mittel der
    (An)-Werbung legitim und sind natürlich nicht zu beanstanden.

    Lassen sich vorgebrachte Sachverhalte nicht entkräften, so sind es angeblich immer nur Einzelfälle.

    Dabei ist es so einfach, wie eingangs zitiert:

    Eine gesetzliche Regelung muss her, je mehr man sich dagegen sträubt, desto überzeugter bin ich davon.

    Wenn man die sich vertraglich zugesicherten Kontrollrechte von Franchisegebern und durch diese verlangte Nachweispflichten ihrer Franchisenehmer betrachtet, ist auch das Argument angeblich ausufernder Bürokratie nur noch ein lächerliches Argumente ihrer Klientelpolitik und entlarvt meiner Meinung nach überzeugend die Interessenlage der Verfechter einer gegenteiligen Auffassung.

    Mfg

    Ch. Hinrich