Gastbeitrag: Wichtige Versicherungen für Franchisenehmer

 

Immer wieder wird in Foren die Frage diskutiert, welche Versicherungsverträge für die Selbstständigkeit als Franchisenehmer wichtig sind und auf welche Policen man gegebenenfalls verzichten kann. Zumindest die letzte Frage lässt sich leicht beantworten: Was den sinnvollen Versicherungsschutz angeht, unterscheidet sich die Tätigkeit in einem Franchising-Verhältnis nicht grundsätzlich von anderen Formen der Selbstständigkeit – gewerbliche Versicherungen bleiben gleich wichtig.

 

Pro und Contra Rahmenvertrag

Es kann sein, dass der Franchisegeber den Beitritt zu einem Rahmenvertrag mit vergünstigten Konditionen ermöglicht. Die Versicherung wird damit aber nicht entbehrlich, sie wird nur in anderer Form genommen. Zwei Modelle sind denkbar: Im ersten Fall werden Sie selbst Versicherungsnehmer, sind also direkt Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Sie sind zur Beitragszahlung verpflichtet und haben im Schadenfall Anspruch auf die Versicherungsleistung. Gegen dieses Konzept ist nichts einzuwenden, wenn die Bedingungen als solche in Ordnung sind. Verlassen Sie sich aber nicht blind darauf, dass der Vertrag passt und auch günstiger ist. Vergleichen Sie das Angebot mit Konzepten anderer Anbieter.

Die zweite Möglichkeit ist ein Sammelvertrag, den der Franchisegeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat und in dem Ihr Unternehmen mitversichert ist. Hier gilt es abzuwägen zwischen dem möglicherweise vorteilhaften Vertragsinhalt und einer zusätzlichen Abhängigkeit zum Franchisegeber. Sie haben wenig Einfluss auf das Vertragsverhältnis und in der Regel auch keinen direkten Leistungsanspruch. Zahlt beispielsweise der Franchisegeber den Beitrag nicht bzw. führt den von Ihnen gezahlten Beitrag nicht an den Versicherer ab, ist der Versicherer auch Ihnen gegenüber leistungsfrei, obwohl Sie von dem Zahlungsrückstand nichts wissen und auch nie eine Mahnung erhalten haben.

 

Das Geschäfts- und Privatvermögen absichern

Egal ob einzeln oder im Rahmenvertrag, die Betriebshaftpflichtversicherung ist der wichtigste Vertrag für Selbstständige. Sie schützt das Vermögen als Ganzes vor Ansprüchen Dritter, wenn Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Haftung ist im deutschen Recht unbegrenzt, erläutern die Versicherungsexperten von 9Brands. Denken Sie daran, dass Sie als Einzelunternehmer oder Vollhafter in einer Personengesellschaft auch mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden können. Eine kleine Nachlässigkeit, und Sie sind für den Rest Ihres Lebens finanziell ruiniert, wenn es beispielsweise zu einem Personenschaden mit Dauerfolgen kommt.

In einer Kapitalgesellschaft, bei Existenzgründern meist GmbH oder UG, sind Sie zwar etwas besser dran, weil die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Aber für Ihren Betrieb bedeutet eine hohe Ersatzforderung die Insolvenz und damit meist das Aus. Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Geldforderungen, sondern stellt sich auch schützend vor Sie, wenn Sie zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Das nennt man passiven Rechtsschutz.

Auch die Prüfung der Haftungsfrage im Vorfeld gehört zum Leistungsumfang. Erkundigen Sie sich, ob die Betriebshaftpflichtversicherung auch private Risiken abdeckt und ob sie für Ihren Betrieb Spezialpolicen wie Produkt- oder Umwelthaftpflicht benötigen. Eine Rechtsschutzversicherung für die aktive Rechtsverfolgung und eine Versicherung gegen Forderungsausfälle komplettieren den Bereich der Vermögensversicherungen.

 

Sach- und Ertragsausfallversicherungen

Gewerbliche Sachversicherungen funktionieren so ähnlich wie die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren, sonstige Vorräte und gegebenenfalls ein eigenes Betriebsgebäude werden gegen benannte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel versichert. Die Ergänzung um weitere Naturgefahren, insbesondere Überschwemmung und Erdbeben, ist ratsam. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme dem gesamten Neuwert der versicherten Sachen entspricht, sonst wird die Entschädigung im Leistungsfall gekürzt.

Ergänzt wird die ortsgebundene Sachversicherung um Transportrisiken, zum Beispiel wenn Sie Waren ausliefern oder auf Baustellen tätig sind. Maschinen und Elektronikanlagen wie EDV und Telekommunikation lassen sich gegen weitere Gefahren wie Fehlbedienung und Computerviren versichern. Auswirkungen eines Sachschadens auf Kosten und Gewinne werden durch eine Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) aufgefangen. Sie zahlt für fortlaufende Kosten und entgehenden Gewinn, falls der Betrieb aufgrund einer der oben genannten Gefahren stillsteht. Übernommen werden dabei auch Schadenminderungskosten, zum Beispiel wenn Sie Vorprodukte zukaufen, Ausweichräume anmieten oder einen Zeltverkauf starten müssen.

Die Leistungspflicht der Ertragsausfallversicherung ist grundsätzlich an einen Sachschaden auf dem eigenen bzw. gemieteten Grundstück gebunden. Als Franchisenehmer sind Sie aber oft abhängig von Zulieferungen aus einem Lager des Franchisegebers. Mit der Versicherung sogenannter Rückwirkungsschäden sind Sie gegen Ertragsausfälle auch dann geschützt, wenn es dort beispielsweise zu einem Brand und deswegen zu einer Lieferunterbrechung gekommen ist.

 

Persönliche Vorsorge

Ist Ihr Betrieb rundum versichert, ist es höchste Zeit, dass Sie an sich denken. Als Selbstständiger müssen Sie sich um Ihre soziale Absicherung weitestgehend selbst kümmern. Eine Krankenversicherung – als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse oder bei einem Unternehmen der Privaten Krankversicherung – ist Pflicht. Da es keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gibt, sollten Sie ein Krankentagegeld spätestens ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit versichern. Für die Altersversorgung der ersten, steuerlich besonders geförderten Schicht empfiehlt sich eine Rürup-Rente.

Und schließlich sollten Sie auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit privat vorsorgen. Selbst die rudimentäre Absicherung gegen Erwerbsminderung, die Arbeitnehmer genießen, fehlt Ihnen. Für Selbstständige gibt es besondere Verträge, die nicht immer vorteilhaft sind. Meiden Sie Versicherungen mit allzu strikter Umorganisationsklausel. Nach dieser Bestimmung braucht der Versicherer nämlich nicht zu zahlen, wenn Sie Ihren Betrieb so umgestalten können, dass Ihre körperliche Mitarbeit nicht mehr nötig ist und Sie nur noch leitend bzw. verwaltend tätig sind.

Kundenfreundlicher sind Verträge, nach denen Ihnen die Rente trotzdem zusteht, wenn Sie zum Beispiel Ihr Einkommen durch die Neuorganisation um mehr als 20 % reduziert, Sie als Akademiker nur noch einfache Tätigkeiten ausüben oder der Betrieb generell weniger als fünf Mitarbeiter hat.

Ein Gastbeitrag von 9brands

Bild: Matthew Waring

 

 

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