Die Änderungen beim Gründungszuschuss

Wir hatten bereits hier im Franchise-Treff angekündigt, dass sich der Gründungszuschuss auf gesetzlichen Beschluss hin in 2012 verändern wird. Auslöser ist die Umsetzung von gravierenden Einsparmaßnahmen, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales gefordert wurden. Ende Dezember des gerade vergangenen Jahres war es nun so weit: Nach längerem Hin und Her ist am 28. Dezember 2011 der veränderte Gründungszuschuss in Kraft getreten.

Das ist der „neue“ Gründungszuschuss

  • Früher hatten arbeitslose Existenzgründer einen rechtlich geltenden Anspruch auf den Gründungszuschuss. Das ist nun nicht mehr der Fall, der Gründungszuschuss ist zur sogenannten Ermessensleistung geworden. Das bedeutet, dass der entsprechende Berater der Agentur für Arbeit über den Antrag auf Zahlung des Gründungszuschuss entscheiden kann. Die entsprechende Vorbereitung der potentiellen Existenzgründer auf das Gespräch mit dem Berater wird künftig also entscheidend sein.
  • Der Gründungszuschuss war schon immer als Unterstützung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit gedacht. Früher musste ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 60 Tage bestehen. Seit dem 28. Dezember vermehrt sich dieser Restanspruch auf 150 Tage. Je früher arbeitssuchende Gründer also ihre Existenzgründungspläne angehen, umso besser.
  • Zudem wird die Dauer der Förderung deutlich gekürzt: Der Gründungszuschuss wird statt neun nur noch für sechs Monate gewährt. Wenn danach die Weiterzahlung der Sozialversicherungspauschale beantragt und genehmigt wird, verlängert sie sich jedoch von ursprünglich sechs auf neun Monate.
  • Der Antragsteller muss laut Agentur für Arbeit „seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeiten darlegen.“ Hinzu kommt eine externe, positiv Beurteilung des Gründungsvorhabens, die der Antragsteller vorlegen muss:
  • „Wichtig: Der Existenzgründer muss der Agentur für Arbeit eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.“

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Existenzgründer, die den Gründungszuschuss beantragen wollen, sehr gut vorbereitet in das Beratungsgespräch der Agentur für Arbeit gehen sollten. Insgesamt wird es einen deutlichen Rückgang der geförderten Gründungen geben – ganz einfach weil die zur Verfügung gestellten Mittel um fast die Hälfte reduziert wurden.

Bild: © Eric Gevaert | Dreamstime.com

 

 

Vergleiche jetzt die zur dir passenden Geschäftsideen:

1. Wähle die spannendsten Marken aus!
Du erhältst eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Daten und Fakten zum direkten Vergleich.

2. Willst du mehr zu den Gründungsmöglichkeiten erfahren?
Mit einem weiteren Klick kannst du direkt mit den Unternehmen Kontakt aufnehmen und noch detailliertere Infos per Email erhalten.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von komparator.franchiseportal.de zu laden.

Inhalt laden

 

 

Kategorisiert in: , Stichwörter: , , , , , , , ,

Kommentare sind geschlossen.