Rechtsfragen im Franchising waren Chat-Thema

Im Rahmen des Live-Chats im FranchisePORTAL fand diesmal das Expertenforum „Recht“ statt. Der auf Franchise-Recht spezialisierte Rechtsanwalt der Kanzlei Meyer-Köring, Herr Dr. Volker Güntzel, beantwortete zahlreiche Rechtsfragen rund um das Thema Franchising. Die Haftbarkeit des Franchise-Gebers, Fragen zum Sinn eines Franchise-Gesetzes, Fragen zum Franchise-Vertrag und dem Franchise-Handbuch sowie zur Nachfolgeregelung prägten den Chat.

Zum Franchise-Recht wurden zwei explizite Fragen beziehungsweise Forderungen nach einem Franchise-Gesetz geäußert. Daran knüpfen sich offenbar Hoffnungen auf einen stärkeren Franchisenehmer-Schutz. Auch die Festlegung der Rechte und Pflichten auf beiden Seiten der Franchise-Partnerschaft könnte Ziel eines entsprechenden Gesetzes sein. Herr Dr. Volker Güntzel hat zu diesem Thema zwei aufschlussreiche Antworten gegeben, die verdeutlichen, dass ein eigenes Franchise-Gesetz keinesfalls alle Fragen klären würde:

„Meiner Ansicht nach ist durch unsere Gesetze und die bisherigen Urteile der deutschen Gerichte in ausreichendem Maße dafür gesorgt, etwaigen betrügerischen Machenschaften Einhalt zu gebieten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar einige Verbraucherschutzvorschriften (wie z.B. Widerrufsbelehrung und Schriftformerfordernis)auf den Franchisenehmer als Existenzgründer anwendbar. Zu bedenken ist aber, dass es sich bei dem Franchisenehmer zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Franchisevertrages eben nicht um einen Verbraucher, sondern bereits um einen Unternehmer handelt. Daher sollte er sich vor Abschluss dieses Vertrages auch eingehend der Beratung von Experten bedienen, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.“

„Ich persönlich habe nichts gegen die Einführung eines Franchisegesetzes. Es wäre aber ein Fehler anzunehmen, dass durch gesetzliche Regelungen alles so viel klarer und einfacher wird. So ist beispielsweise das Recht des Handelsvertreters im HGB geregelt und dennoch tummeln sich in diesem Bereich mehr spezialisierte Rechtsanwälte als in jedem anderen Bereich des Vertriebsrechts. Zudem hat es oft erhebliche negative Folgen, wenn der Staat durch Gesetze in das Wirtschaftsleben eingreift. Die Modernisierung des Schuldrechts im Jahr 2002 hat beispielsweise eine Flut von Veröffentlichungen und Streitigkeiten mit sich gebracht. Es wurden letztlich mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben.“

Generell sieht Herr Dr. Güntzel eine Tendenz zu mehr unternehmerischer Eigenverantwortung im Franchise-Recht. Früher sei eine durchweg Franchisenehmer-freundliche Rechtsprechung verbreitet gewesen, dies relativiere sich – fairer Weise – nach und nach. Für Existenzgründer, die sich im Franchising selbstständig machen möchten, bedeutet die Eigenverantwortlichkeit vor allem die umfassende Recherche und Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten bevor ein Franchise-Vertrag unterzeichnet wird.

Das ausführliche Chat-Protokoll mit vielen weiteren, spezifischen Fragen zum Thema Franchise-Recht können Sie im FranchisePORTAL nachlesen.

 

 

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