Existenzgründung in 2016: Das ist neu

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Existenzgründung 2016: Das ist neu!

Wer sich mit einer Existenzgründung beschäftigt, der muss sich auch mit den finanziellen Aspekten auseinandersetzen. Auch wenn die Bundesregierung die Unterstützung für Existenzgründungen in den vergangenen Jahren reduziert hat, gibt es immer noch Möglichkeiten die eigene Existenzgründung fördern zu lassen. Hierfür muss man jedoch eine Menge Recherchearbeit betreiben, um die entsprechenden Förderungen und speziellen Kredite für Existenzgründer und vor allem deren Bedingungen zu finden. Wir haben uns bemüht ein wenig Licht in den so oft zitierten Förderdschungel zu bringen.

Existenzgründung 2016: KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld erweitert

Das StartGeld der KfW Bankengruppe konnte bislang nur in den ersten drei Jahren nach der Existenzgründung beantragt und genutzt werden. Seit Anfang Dezember 2015 können nun auch Unternehmen, die bereits bis zu fünf Jahre existieren, den ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen. Dies können Existenzgründer über die Banken und Sparkassen tun. Laut Dr. Katrin Leonhardt, der Verantwortlichen für die Mittelstands-Förderprogramme der KfW Bankengruppe, wurde die verlängerte Frist unter anderem durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen möglich gemacht. Die Konditionen des speziellen Kredites für Existenzgründer bleiben gleich und können hier eingesehen werden.

Beratungsförderung für KMU’s neu organisiert

Die „neuen Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ sind mit Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Durch die Zuschüsse zu Beratungsleistungen sollen Existenzgründungen sowie bestehende KMU’s gefördert werden. Auch freie Berufe und Unternehmen, die in Schwierigkeiten gekommen sind, sollen so gefördert werden. Durch die Umstrukturierung wurden einzelne Förderangebote, wie zum Beispiel das Gründercoaching Deutschland, die Turn-Around-Beratung oder der „Runde Tisch“ zusammengefasst. Für Unternehmer im Allgemeinen aber vor allem für Existenzgründer ist die Beratung durch externe Unternehmensberater wertvoll. So können Strategien erarbeitet und umgesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die umfangreichen Details für den Einzelfall können in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachgelesen werden. 2016 stehen aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung, die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert wurden.

Existenzgründer aufgepasst: Gestiegene Beiträge für Arbeitslosenversicherung

Wer selbstständig ist, kann in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Bei Existenzgründungen muss das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Die Beiträge sind für 2016 nun leicht erhöht worden. Für Existenzgründer gilt jedoch eine Sonderregelung: Ab dem Punkt der Existenzgründung muss im ersten Jahr pro Monat nur die Hälfte des eigentlich fälligen Beitrags gezahlt werden. So sollen Existenzgründer die Möglichkeit haben sich mit der Arbeitslosenversicherung abzusichern, aber trotzdem liquide zu bleiben.

 

 

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