Welche Gebühren gibt es im Franchising?

sherlock150Wer überlegt, sich selbstständig zu machen, muss sich über kurz oder lang mit Ausgaben auseinandersetzen. Bei einer Existenzgründung mit einem Franchise-System sind dies oft diverse Gebühren.

Und die werden meist als unangenehm empfunden, weil oft zunächst unklar scheint, wohin das Geld eigentlich fließt. Welche Gebühren kommen also auf einen Franchise-Nehmer zu? Und warum und wofür werden sie letztlich bezahlt?

Eintrittsgebühr

Nach der Suche nach einem geeigneten Franchise-System und der Entscheidung sich mit einem Unternehmen selbstständig zu machen, fällt als erstes die Eintrittsgebühr an. Zu diesem Zeitpunkt haben natürlich schon viele Gespräche zwischen potentiellem Franchise-Nehmer und Franchise-Geber stattgefunden. Beide haben sich darauf geeinigt, dass sie an einer ernsthaften und verbindlichen Partnerschaft interessiert sind.

Mit der Eintrittsgebühr werden vor allem Vorleistungen auf Seiten des Franchise-Gebers beglichen. Die Vorleistungen bestehen zum Beispiel im Markenaufbau und der Entwicklung des Franchise-Systems. Zudem werden mit diesem Geld die Kosten für die Betreuungsleistungen, wie die Standortberatung oder die Basis-Schulungen, zwischen Vertragsabschluss und Eröffnung des eigenen Geschäfts gedeckt.

Die Höhe der Eintrittsgebühr liegt durchschnittlich zwischen 5.000 und 20.000 Euro und errechnet sich durch viele Faktoren. Wer sich im Home-Office selbstständig macht wird logischer Weise weniger zahlen müssen, als bei einer Eröffnung in der Gastronomie.

Franchisegebühr oder Lizenzgebühr

Ob sie Franchisegebühr oder Lizenzgebühr heißt, richtet sich lediglich danach, ob es sich um ein Lizenz- oder Franchise-System handelt. Die Eigenschaften der laufenden Gebühr sind in beiden Fällen identisch. Mit ihr wird insbesondere die System-Zentrale eines Franchise-Systems finanziert. Unter die Dienstleistungen eines Unternehmens für den Franchise-Nehmer fällt oft die Unterstützung im Management und der Buchhaltung sowie das Schulungs- und Weiterbildungsangebot eines Unternehmens.

Meist ist die laufende Gebühr vom Umsatz des Franchise-Nehmers abhängig und damit flexibel. Dies soll dem Franchise-Nehmer auch signalisieren, dass der Franchise-Geber auch ein wirtschaftliches Interesse daran hat, dass es seinem Franchise-Nehmer gut geht.

Sonstige Gebühren

Die wichtigsten Gebühren sind die schon beschriebene Eintrittsgebühr sowie die laufende Franchise- oder Lizenzgebühr. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Gebühren, die aber nicht zwangsläufig erhoben werden: Die Verlängerungsgebühr und die Werbegebühr.

Da Franchise-Verträge meistens nur eine bestimmte Laufzeit haben, erheben einige Franchise-Unternehmen nach Ablauf dieses vertraglich geregelten Zeitraums eine Verlängerungsgebühr.

Eine Werbegebühr wird nur dann erhoben, wenn die Kosten für das Marketing nicht bereits durch die laufende Franchise- bzw. Lizenzgebühr gedeckt sind. Wenn Werbegebühren von einem Franchise-System verlangt werden, hat der Franchise-Nehmer das Recht, die erbrachte Werbeleistung nachgewiesen zu bekommen.

Übrigens: Definitionen und Erklärungen rund um das Thema Franchising finden Sie auch im Glossar des FranchisePORTAL.

 

 

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